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KV Bremen: Weg frei für die Gesundheitskarte
AKTUELL
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen hat ihren Boykottbeschluss der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus dem Vorjahr aufgehoben und damit den Weg für eine Kostenerstattung neuer Lesegeräte frei gemacht. KV-Mitglieder können ab dem 1. April eine finanzielle Förderung beantragen.
An ihrer grundsätzlichen Ablehnung der eGK halte die Vertreterversammlung zwar fest, aber man könne die Einführung nicht mehr verhindern, lautet die Begründung. Die Beibehaltung des Beschlusses hätte einen beträchtlichen finanziellen Nachteil für die KV-Mitglieder bedeutet. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Anschaffung der Lesegeräte finanziell zu fördern. Für Bremen und Bremerhaven steht eine Ausschüttungssumme von circa 1,3 Millionen Euro bereit. EB
Quelle:http://www.aerzteblatt.de
Im GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG vom 12.11.2010 hat der Gesetzgeber den Krankenkassen nunmehr vorgeschrieben, dass sie bis zum 31.12.2011 an mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder die neue eGK auszugeben haben, andernfalls drohen ihnen Sanktionen.
Bevor die Krankenkassen die neue eGK an ihre Mitglieder herausgeben, müssen bei den Leistungserbringern zuvor neue Lesegeräte installiert werden.
Der so genannte eGK-Basisrollout wird nicht mehr, wie ursprünglich geplant in vier Stufen, sondern nur noch in zwei Stufen stattfinden. Nachdem die Leistungserbringer der Stufe 1 in der Region Nordrhein in 2010 bereits mit den neuen Kartenlesegeräten ausgestattet worden sind, werden ab dem 01.04.2011 bis 30.09.2011 –Stufe 2- alle Arzt-/Psychotherapiepraxen sowie Ermächtigten Ärzte und Institute im gesamten Bundesgebiet mit den neuen Kartenlesegeräten ausgestattet.
Anschließend ab 01.10.2011 statten die Krankenkassen ihre Versicherten mit den neuen eGK´s aus. Bis zum 31.12.2011 müssen die Krankenkassen, wie bereits oben erwähnt, an mindestens 10 Prozent ihrer Mitglieder die neue eGK ausgeliefert haben. Andernfalls werden ihnen die Verwaltungskosten gekürzt.
Auszug aus.
http://www.kv-telematik.de
Die Pauschalen für die Staffeln 2-4 des Kartenterminal - Rollouts zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV sind am 12.11. vereinbart worden.
Die Vereinbarung finden Sie hier!
Jetzt muss nur noch der Starttermin für den Kartenlesegeräte-Rollout zwischen KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart werden.
Die Vereinbarung gilt auch für Fälle, in denen die zugelassenen Kartenterminals, die unter die Finanzierungsvereinbarung fallen, bereits vor dem offiziellen Rollout-Beginn erworben und genutzt werden. Die Erstattung der der Praxis zustehenden Pauschale kann aber frühestens zum Rollout-Beginn erfolgen.
Staffel 2 Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe
Staffel 3 Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-
Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein,
Thüringen
Staffel 4 Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen
Möglicher Starttermin für die Staffel 2 könnte bereits der 01.04.2011 sein.